Unsere Kompetenzen

Arbeitsrecht

Unsere Kompetenzen im Arbeitsrecht

Das Arbeitsrecht regelt die Gesetze und Verordnungen für alle, die angestellt sind und somit in einem unselbständigen, abhängigen Arbeitsverhältnis stehen. Über das Arbeitsrecht wird also das Verhältnis zwischen den Parteien in einem Arbeitsverhältnis reguliert.

Das von unserem Rechtsanwalt und Fachanwalt Holger Schieberle geleitete Dezernat für Arbeitsrecht ist in den letzten Jahren stetig gewachsen, wodurch unsere Kanzlei viele Erfahrungen auf diesem Gebiet vorweist. Wir beraten Sie gern in Fragen des Arbeitsrecht auf Seiten der Arbeitnehmenden und auch der Arbeitgebenden.

Allgemeines zum Arbeitsrecht

Das Arbeitsrecht wird in zwei Themenfelder unterschieden: Das Individualarbeitsrecht und Kollektivarbeitsrecht. Das Individualarbeitsrecht regelt die Verhältnisse zwischen den direkten Parteien des Arbeitsvertrages, während das Kollektivarbeitsrecht die Verhältnisse zwischen Gewerkschaften, Betriebsräten, Personalräten etc. und Arbeitgebenden bzw. Arbeitgeberverbänden reguliert. Darüber hinaus sind Rechtsquellen für das Arbeitsrecht EU-Verordnungen, Richtlinien oder nationale Gesetze.

Strukturell sind Arbeitnehmende gegenüber Arbeitgebenden benachteiligt. Darum fokussiert sich das Arbeitsrecht auf besonderen Schutz für Arbeitnehmende. Es soll verhindern, dass angestellte Personen benachteiligt oder ausgebeutet werden.

Unsere Beratung im Arbeitsrecht umfasst

auf Seiten der Arbeitnehmenden:

  • Kündigungen
  • Aufhebungsverträge und Abfindungen
  • Abmahnungen
  • Arbeitsvertragsgestaltung und -überprüfung
  • Befristungen von Arbeitsverträgen

auf Seiten der Arbeitgebenden:

  • Umfassende Beratung bei Betriebsübernahmen
  • Rationalisierung oder Betriebsschließung
  • Beratung bei Abschluss und Umsetzung einer Betriebsvereinbarung
  • Umfassende Betreuung von Unternehmen im arbeitsrechtlichen Bereich
  • Außergerichtliche und gerichtliche Vertretung im Individual- und Kollektivarbeitsrecht

H2: Ihr Kontakt zu Fragen des Arbeitsrechts

Ihre Ansprechpartner in unserer Kanzlei in Leverkusen: Rechtsanwalt Holger Schieberle und Rechtsanwältin Anna Ruhrmann

Ihre Ansprechpartnerin in unserer Kanzlei in Eberswalde für den Raum Berlin und Brandenburg: Rechtsanwältin Jana Riedel

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