Unsere Kompetenzen

Bau- und Architektenrecht

Unsere Kompetenzen im Bau- und Architektenrecht

Das Baurecht fokussiert sich auf den Prozess eines Bauvorhabens und ist unterteilt in das öffentliche Baurecht und das private Baurecht. Das private Baurecht regelt die Beziehungen zwischen den Parteien, die im Bauvorhaben involviert sind. Wir betreuen bundesweit baurechtliche Fälle jeglicher Art einschließlich der Nebengebiete.

In Fragen des Architektenrechts unterstützen wir zudem Auftraggeber ebenso wie Auftragnehmer, Planungsbüros und Projektsteuer rund um das Projektsteuerungs-, Architekten- und Ingenieurrecht und in allen Projektphasen. Unsere Anwälte und Anwältinnen begleiten Sie von der Vergabe- und Vertragsgestaltung bis hin zur Durchsetzung bzw. Abwehr von Honoraransprüchen oder Haftungsprozessen. Außerdem beraten wir Sie zu allen Fragen des Haftungs-, des Urheber- und des Versicherungsrechts.

Unsere Leistungen im privaten Baurecht

Wir betreuen bundesweit baurechtliche Fälle jeglicher Art einschließlich der Nebengebiete. Wir kümmern uns um Auseinandersetzungen bei Bauprojekten hinsichtlich werkvertraglicher Leistungen oder beraten projektbegleitend. Außerdem erstellen und überprüfen wir Bauverträge.

Durch unsere besonderen Kenntnisse zur aktuellen Rechtsprechung, von Bauabläufen und technischen Details von baulichen Maßnahmen, beraten wir rechtlich und denken dabei betriebswirtschaftlich. Wir ermitteln und verstehen die Anforderungen eines Projekts und beraten außerdem bei planungs- und genehmigungsrechtlichen Fragen.

Unsere Beratung umfasst im Einzelnen:

    • Überprüfung und Erstellung sicherer Bauverträge, insbesondere GÜ-, GU-, GMP-Verträge sowie ARGE-Verträge
    • Umfassende baubegleitende Beratung
    • Bauvertrag in Krisensituationen (Nachträge, Störungen des Bauablaufs, terminliche und wirtschaftliche Auswirkungen, Kündigung, Leistungsverweigerung, Insolvenz von Baubeteiligten usw.)
    • Öffentliches Baurecht (Raum-, Bauleit- und Fachplanung, Baugenehmigungs-/Bauordnungsrecht, städtebauliche Verträge, Maßnahmeträger- und Erschließungsverträge, Naturschutz-, Immissionsschutz- und sonstiges Umweltrecht, Öffentliches Wirtschaftsrecht)

    • Architekten-, Generalplaner-, Ingenieur-, Projektsteuerungsverträge
    • Urheberrechtliche Schutzrechte von Architekten
    • Honorarrecht der Architekten- und Ingenieure (HOAI)
    • Anlagenbau
    • Vergaberecht mit baurechtlichem Fokus
    • Sicherheiten am Bau
    • Baurecht an der Schnittstelle zum IT-Recht und Datenschutz; Digitalisierung von Baustellen, smartes Bauen etc.
    • Vertretung in Schiedsgutachter-, Schiedsgerichts- und Verfahren vor den ordentlichen Gerichten (Prozessführung)

    Ihre Ansprechpartnerin zu Fragen des Bau- und Architektenrechts

    Ihre Ansprechpartnerin in unserer Kanzlei : Rechtsanwältin Jennifer Jestädt

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