Unsere Kompetenzen

Verkehrsrecht

Unsere Kompetenzen im Verkehrsrecht

Die Teilnahme am Straßenverkehr führt zwangsläufig dazu, dass man mit den Vorschriften des Verkehrsrechts konfrontiert wird. Jeder Verkehrsteilnehmer, insbesondere Kraftfahrzeugführende, Fußgänger und Radler, sind vom Verkehrsrecht betroffen.

Ob nach einem Verkehrsunfall, einer begangenen Ordnungswidrigkeit oder in Bezug auf die Zulassungsvoraussetzungen – wir unterstützen Sie hier und beraten umfassend sowohl hinsichtlich etwaiger strafrechtlicher Folgen oder auch zivilrechtlicher Ansprüche.

Allgemeines zum Verkehrsrecht

Das Verkehrsrecht in Deutschland ist sehr komplex und setzt sich aus verschiedenen Vorschriften des öffentlichen Rechts, des Privatrechts und auch des Strafrechts zusammen. Anders als z.B. im Zivilrecht gibt es kein großes Gesetz, in dem alle Vorschriften geregelt sind.

Die Wesentlichen Gesetzesgrundlagen sind das Straßenverkehrsgesetz (StVG) und die Straßenverkehrsordnung (StVO) mit den vielen Anlagen, die Bußgeldkatalogverordnung (BKatV) und das Verkehrsversicherungsrecht.

Das Verhalten im Straßenverkehr ist also umfassend geregelt und wird bei Zuwiderhandlungen mit unterschiedlichen Sanktionen reguliert, die nicht nur im strafrechtlichen Bereich, sondern auch im Bereich von Ordnungswidrigkeiten.

Ihr Kontakt zu Fragen des Verkehrsrechts

Gerne beraten und begleiten wir Sie in Fragen des Verkehrsrechts.

Ihr Ansprechpartner in unserer Kanzlei in Leverkusen: Rechtsanwalt Holger Schieberle

Ihre Ansprechpartnerin in unserer Kanzlei in Eberswalde für den Raum Berlin und Brandenburg: Rechtsanwältin Jana Riedel

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