Unsere Kompetenzen

Familienrecht

Unsere Kompetenzen im Familienrecht

Das Familienrecht ist ein Teilgebiet des Zivilrechts und regelt rechtliche Verhältnisse zwischen Eheleuten, Familienmitgliedern und Lebenspartnern. Unsere Rechtsanwältinnen beraten Sie in diesem umfangreichen und schwierigem Rechtsgebiet. Außerdem betreuen wir Auseinandersetzungen im Prozess und vertreten Sie auch außergerichtlich.

Allgemeines zum Familienrecht

Zwar ist das Familienrecht im vierten Buch des Bürgerlichen Gesetzbuches (§§ 1297–1921 BGB) genau definiert, der Begriff „Familie“ jedoch nicht. Alle aufgrund von Ehe, Lebenspartnerschaft oder Verwandtschaft miteinander in Beziehung stehende Personen gelten im Familienrecht als familiäre Verbindungen.

Daraus ergeben sich unter anderem folgende Bereiche, die das Familienrecht abdeckt:

  • Scheidung: Das Familienrecht regelt rechtlichen Folgen, wenn eine Ehe aufgehoben wird. So zum Beispiel, wenn der eheliche Güterstand aufgelöst werden muss. Anfangsvermögen und Endvermögen der Eheleute (als Zugewinngemeinschaft) müssen angeglichen werden. Auch Ansprüche auf Rente und weitere Versorgungsansprüche müssen aufgeteilt und ausgeglichen werden.
  • Sorgerecht und Umgangsrecht: Laut Familienrecht haben beide Eheleute das Sorge- und Umgangsrecht für ihre Kinder. Nach einer Scheidung regelt das Sorgerecht, welcher Elternteil über Arztbesuche, Vereinsmitgliedschaften, Ernährung (sogenannte Entscheidungen über die Lebensführung) entscheidet. Das Umgangsrecht regelt die Kontakte und Besuche zwischen den Elternteilen und dem Kind.
  • Unterhalt für Kinder: Nach der Scheidung von Eheleuten muss geregelt werden, ob ein Unterhaltsanspruch für die gemeinsamen Kinder existiert und in welcher Höher der Unterhaltsanspruch ausfällt.
  • Vaterschaft: Die Rechtsgebiete Vaterschaft, Abstammung oder auch Namensrecht werden im Kindschaftsrecht als Teilgebiet des Familienrechts geregelt.

Unsere Beratung im Familienrecht umfasst:

  • Die Abwicklung von Scheidungen
  • Ermittlung von Ehegattenunterhalt
  • Ermittlung von Kindesunterhalt
  • Berechnung des Zugewinns in der Ehepartnerschaft und Ausgleich
  • Abwicklung von Vermögensauseinandersetzungen
  • Durchführung von Sorgerechts- und Umgangsrechtsstreitigkeiten

Ihr Kontakt zu Fragen des Familienrechts

Ihre Ansprechpartnerinnen in unserer Kanzlei: Rechtsanwältin Andrea Cornelsen und Rechtsanwältin Anna Ruhrmann

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