Unsere Kompetenzen

Mietrecht

Unsere Kompetenzen im Mietrecht und WEG-Recht

Das Mietrecht regelt die Rechte und Pflichten für Mietende und Vermietende und ist im Bürgerlichen Gesetzbuch [BGB] festgehalten. Es bildet die Grundlage für jeden Mietvertrag, der neben dem Mietpreis auch die Neben- und Betriebskosten, Mietkautionen, Schönheitsreparaturen, Instandhaltung und Modernisierung abdeckt.

Die Betreuung von Mietvertragsparteien im gewerblichen sowie im privaten Bereich ist untrennbar mit dem Immobilienwirtschaftsrecht verbunden und wird von uns mit hoher Kompetenz begleitet.

Allgemeines zum Mietrecht

Das Mietrecht gilt als eines der umfassendsten Rechtsgebiete Deutschlands und klärt die Rechte von beiden Mietvertragsparteien. Dabei verfolgen die Parteien verschiedene Interessen: Vermietende wollen mit ihrem Eigentum Wohnraum schaffen und einen Gewinn erzielen, Mietende wollen möglichst kostengünstig und in guter Lage wohnen.

Rechtsgrundlage eines Mietverhältnisses ist der Mietvertrag. Ein klar ausformulierter Mietvertrag beugt Streitigkeiten zwischen den Mietvertragsparteien vor. Dabei müssen die Klauseln im Sinne des Mieterschutzes streng eingehalten werden.

Allgemeines zum Immobilienwirtschaftsrecht

Bei Immobilien handelt es sich um die weltweit größte Vermögensanlage. Diese bedingen vielfältige Regelungen für Privatpersonen und Gewerbe: Das Immobilienwirtschaftsrecht berührt daher andere Rechtsbereiche wie das Grundstücksrecht, Wohnungseigentumsrecht, Architektenrecht, Erbrecht oder Haftungsrecht. Zudem agiert die Immobilienbranche zunehmend international, was sich auch in den Verträgen niederschlagen und berücksichtigt werden muss.

Das Immobilienwirtschaftsrecht gestaltet zuletzt Kaufverträge von Grundstücken und Anteilen, sowie Bauverträgen und Erbbaurechtsverträgen und deckt den Kauf einer Immobilie bzw. den Bau einer Immobilie im Baurecht samt Baugenehmigung ab.

Allgemeines zum WEG-Recht (Wohnungseigentumsrecht)

Wer eine Eigentumswohnung erwirbt, wird automatisch Teil einer sogenannten Wohnungseigentümergemeinschaft. Rechte und Pflichten der Eigentümer und Eigentümerinnen und was wem einzeln und was allen gehört (Teilungserklärung) wird im Wohnungseigentumsrecht (WEG-Recht) geregelt.

Vor der Anschaffung einer Immobilie sollten sich Kaufinteressenten mit den konkreten Regelungen der Eigentümerversammlung vertraut machen. Auch Einsicht in alle bestehenden Dokumente helfen, mögliche Streitigkeitspunkte auszuräumen.

Unsere Leistungen im Mietrecht, Immobilienwirtschaftsrecht oder WEG-Recht

  • Erstellung von Miet- und Pachtverträgen, insbesondere im gewerblichen Immobilienbereich
  • Vertretung vor Gericht bei privaten und gewerblichen Auseinandersetzungen hinsichtlich Mietverhältnisse
  • Außergerichtliche Vertretung bei privaten und gewerblichen Auseinandersetzungen hinsichtlich Mietverhältnisse
  • Beratung bei Kündigungs- und Räumungsklagen
  • Beratung bei der Überprüfung von Nebenkostenabrechnungen

Ihr Kontakt zu Fragen des Mietrechts

Ihre Ansprechpartnerin in unserer Kanzlei: Rechtsanwältin Jennifer Jestädt

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