Das von Rechtsanwalt Holger Schieberle geleitete arbeitsrechtliche Dezernat ist in den letzten Jahren ständig gewachsen. Hier wird sich die konjunkturelle Entwicklung aus. Die Tätigkeit umfasst insbesondere,
auf Arbeitgeberseite
- die umfassende Beratung bei Betriebsübernahmen,
Rationalisierung oder Betriebsschließung - die Beratung bei Abschluss und Umsetzung einer Betriebsvereinbarungen
- die umfassende Betreuung von Unternehmen im arbeitsrechtlichen Bereich
- die außergerichtliche und gerichtliche Vertretung im individual und auch im kollektiven arbeitsrechtlichen Bereich.
auf Arbeitnehmerseite:
- Kündigungen
- Aufhebungsverträge und Abfindungen
- Abmahnungen
- Arbeitsvertragsgestaltung- und überprüfung
- Befristung von Arbeitsverträgen
Rechtsanwalt Schieberle ist Fachanwalt für Arbeitsrecht.
