Unsere Kompetenzen

Bank- und Kapitalmarktrecht

Unsere Kompetenzen im Bank- und Kapitalmarktrecht

In der Beratung ist das Bank- und Kapitalmarktrecht in den vergangenen Jahren immer wichtiger geworden, aber auch umfassender und komplexer. Das Bankrecht regelt allgemeine Bankgeschäfte wie finanzielle Transaktionen, Verhältnisse für das Kreditwesen sowie das Bankenaufsichtsrecht. Das Kapitalmarktrecht umfasst Gesetze und Normen, die den Handel am Geldmarkt und am Kapitalmarkt betreffen.

Unsere Kanzlei verfügt über langjährige Erfahrung auf diesem Rechtsgebiet. Die vielen Anforderungen an die Geschäfte mit Krediten erfordern Rat – sowohl für die Kundschaft als auch für das Kreditinstitut.

Allgemeines zum Bankrecht

Im Bankrecht existiert kein Gesetz oder ein Gesetzbuch, welches umfassende Regelungen festlegt – dafür kommt das Bankgeschäft mit zu vielen anderen Rechtsgebieten in Berührung. Das Bankrecht ist daher ein sogenanntes Querschnittsrecht, das durch Gesetze des Handelsrechts, des bürgerlichen Rechts und weiteren Rechtsgebieten geregelt wird. Eine weitere Gesetzesquelle ist das internationale Bankrecht, welches den Rahmen auf nationalen Ebenen vorgibt.

Für private Verbraucher und Verbraucherinnen ist meist das Bankprivatrecht relevant. Es betrifft alltägliche Geschäfte von Kreditinstituten wie Kreditverträge, Gebühren oder Zahlungsverkehrsleistungen. Das Bankprivatrecht wird fast ausschließlich durch das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB), das Handelsgesetzbuch (HGB) oder durch die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der Kreditinstitute geregelt. Von Seiten der Kreditinstitute ist es daher wichtig, die AGB sowie Verträge mit der Kundschaft unmissverständlich zu kommunizieren und einzuhalten, um Streitereien vor Gericht vorzubeugen.

Allgemeines zum Kapitalmarktrecht

Das Kapitalmarktrecht umfasst Gesetze, Regeln und Normen, die dem Individualschutz dienen sollen. Außerdem soll es den Kapitalmarkt – also zum Beispiel Transaktionen – am Laufen halten (Funktionsschutz). Alle Geschäfte am Kapitalmarkt sollen somit schnell und effizient ablaufen. Dafür müssen Anlegende alle notwendigen Informationen erhalten.

Der Individualschutz soll bei Kapitalanlegenden Vertrauen schaffen. Dabei kann dieser Anlegerschutz einerseits individuell sein, womit Einzelne über Schadensersatzansprüche verfügen. Andererseits kann er institutionell sein und betrifft professionelle Investoren, für die keine Einzelansprüche, sondern klare Vorschriften für Börsen und Absatzmärkte herrschen.

Ihr Kontakt zu Fragen des Bank- und Kapitalmarktrechts

Ihr Ansprechpartner in unserer Kanzlei in Leverkusen: Rechtsanwalt Holger Schieberle

Ihre Ansprechpartnerin in unserer Kanzlei in Eberswalde für den Raum Berlin und Brandenburg: Rechtsanwältin Jana Riedel

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